Öffentlicher Kanal oder privat – wer ist zuständig?

Wasser steigt aus dem Bodenablauf im Keller, und alle Abflüsse im Haus laufen schlecht ab. Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Liegt die Verstopfung in der eigenen Leitung oder im öffentlichen Kanal unter der Straße? Die Antwort entscheidet darüber, wer sich kümmert – und wer zahlt.
Zwei Bereiche: Grundstück und öffentlicher Kanal
Das Abwasser Ihres Hauses fließt über die Grundleitung unter dem Keller zur Hausanschlussleitung und von dort in den öffentlichen Kanal unter der Straße. Für die Leitungen auf dem Grundstück ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich. Für den öffentlichen Kanal ist der örtliche Abwasserbetrieb zuständig.
Wo genau die Grenze verläuft – zum Beispiel, ob die Anschlussleitung unter dem Gehweg noch zum Grundstück gehört –, regelt jede Stadt in ihrer Satzung. Das ist nicht überall gleich.
Wer ist in Potsdam zuständig?
In Potsdam ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) für die Abwasserentsorgung zuständig. Den Betrieb der öffentlichen Abwassernetze übernimmt ihre Tochtergesellschaft, die Netzgesellschaft Potsdam (NGP). Liegt die Verstopfung im öffentlichen Kanal, ist sie Ihr Ansprechpartner. Die aktuellen Kontaktdaten für Störungen finden Sie auf deren Website.
Der Kontrollschacht-Test
Viele Grundstücke haben einen Kontrollschacht (auch Revisionsschacht) – einen Deckel im Hof, im Garten oder im Keller, unter dem die Abwasserleitung offen zugänglich ist. Mit einem Blick hinein können Sie oft schon erkennen, wo das Problem liegt:
- Der Schacht ist leer und das Wasser fließt frei: Die Verstopfung liegt vor dem Schacht – also im Haus oder in der Grundleitung. Das ist ein Fall für die Rohrreinigung.
- Im Schacht steht Abwasser: Die Verstopfung liegt hinter dem Schacht – auf dem Weg zum öffentlichen Kanal oder im Kanal selbst.
Vorsicht: Schachtdeckel sind schwer. Steigen Sie niemals in einen Schacht hinein – dort können sich gefährliche Gase sammeln.
Was Sie bei Rückstau tun sollten
- Kein Wasser mehr verbrauchen – im ganzen Haus nicht spülen, duschen oder waschen.
- Den Kontrollschacht prüfen, wenn das gefahrlos möglich ist.
- Den richtigen Ansprechpartner anrufen: bei Verstopfung im Haus oder auf dem Grundstück einen Rohrreinigungsbetrieb, bei Verdacht auf den öffentlichen Kanal den Abwasserbetrieb.
- Schäden dokumentieren – mit Fotos für die Versicherung.
Wie wir helfen
Wenn Sie unsicher sind, wo die Verstopfung liegt, kommen wir vorbei und prüfen das. Zeigt sich, dass das Problem im öffentlichen Kanal liegt, sagen wir Ihnen das ehrlich, bevor Kosten entstehen. Liegt es auf Ihrem Grundstück, reinigen wir die Leitung – mehr dazu auf unseren Seiten zur Kanalreinigung und zum Abfluss im Keller.
Vorbeugen mit Rückstausicherung
Damit bei Starkregen kein Wasser aus dem öffentlichen Kanal in Ihren Keller drückt, gibt es Rückstausicherungen. Das sind Klappen in der Leitung, die sich bei Rückstau schließen. Sie müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie im Ernstfall funktionieren. Fragen Sie uns gern, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Haus eine hat.
