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Ratgeber

Wer zahlt die Rohrreinigung – Mieter oder Vermieter?

Volker Rohrreinigung · 2. Oktober 2026

Der Abfluss ist verstopft, der Rohrreiniger war da – und dann kommt die Frage: Wer bezahlt das eigentlich? Für Mieter und Vermieter ist das oft unklar. Hier erklären wir die Grundsätze in einfachen Worten.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie im Streit mit Ihrem Vermieter oder Mieter sind, wenden Sie sich an einen Mieterverein, einen Eigentümerverband oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

Der Grundsatz: Der Vermieter hält die Leitungen in Ordnung

Nach dem Gesetz muss der Vermieter die Wohnung in einem Zustand halten, in dem man sie normal nutzen kann (§ 535 BGB). Dazu gehören auch funktionierende Abflüsse und Leitungen. Ist eine Leitung durch Alter, Ablagerungen über viele Jahre oder eingewachsene Wurzeln verstopft, trägt in der Regel der Vermieter die Kosten.

Wann der Mieter zahlen muss

Anders ist es, wenn der Mieter die Verstopfung selbst verursacht hat – zum Beispiel, weil Feuchttücher, Hygieneartikel, Essensreste oder Fett in Toilette oder Spüle gelandet sind. Dann kann der Vermieter die Kosten vom Mieter verlangen.

Das Problem in der Praxis: Oft lässt sich nicht eindeutig sagen, wer die Verstopfung verursacht hat – besonders in Mehrfamilienhäusern, in denen sich viele Wohnungen eine Leitung teilen. Kann der Verursacher nicht festgestellt werden, bleibt es meist beim Grundsatz, und der Vermieter trägt die Kosten.

Was ist mit der Kleinreparaturklausel?

Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Sie erlaubt es dem Vermieter, kleine Reparaturen bis zu einer bestimmten Grenze auf den Mieter umzulegen. Ob eine solche Klausel wirksam ist und ob sie für eine Rohrreinigung gilt, hängt vom genauen Wortlaut des Vertrags ab. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Vertrag oder eine Beratung beim Mieterverein.

Was Mieter im Notfall tun sollten

  1. Kein Wasser mehr nachlaufen lassen – sonst wird der Schaden größer.
  2. Den Vermieter oder die Hausverwaltung sofort informieren. Mieter sind verpflichtet, Mängel in der Wohnung zu melden (§ 536c BGB). Wer das versäumt, kann für Folgeschäden haften.
  3. Notdienst nur in echten Notfällen selbst beauftragen – etwa wenn Wasser austritt und Vermieter oder Hausverwaltung nicht erreichbar sind. Halten Sie fest, wann Sie wen zu erreichen versucht haben.
  4. Fotos machen: vom Schaden und, wenn möglich, von dem, was der Rohrreiniger aus der Leitung holt. Das hilft später bei der Klärung der Kosten.

Was Vermieter wissen sollten

Für Vermieter lohnt es sich, schon vor dem Notfall einen festen Ansprechpartner für Rohrreinigung zu haben. Dann wissen Mieter, wen sie anrufen können, und die Abrechnung läuft geordnet. Wir arbeiten gern für Hausverwaltungen und private Vermieter – mehr dazu auf unserer Seite Hausverwaltungen & Gewerbe.

Unser Beitrag zur Klärung

Wenn wir eine Leitung reinigen, halten wir auf dem Arbeitsschein fest, was wir gemacht und gefunden haben – etwa Feuchttücher, Fett oder Wurzeln. So haben Mieter und Vermieter eine sachliche Grundlage, um die Kostenfrage zu klären. Bei wiederkehrenden Problemen zeigt eine Kamera-Inspektion, ob die Leitung beschädigt ist.

Kurz zusammengefasst

  • Grundsätzlich zahlt der Vermieter, denn er hält die Leitungen in Ordnung.
  • Hat der Mieter die Verstopfung nachweislich verursacht, kann er zahlen müssen.
  • Mieter müssen Mängel sofort melden.
  • Im Zweifel helfen Mieterverein oder Rechtsberatung weiter.

Abfluss verstopft? Wir helfen sofort.

Rufen Sie uns an – Tag und Nacht. Wir sagen Ihnen am Telefon, wann wir bei Ihnen sind.

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